Allgemeine Geschäftsbedingungen


 AGB's downloaden ? ->Bitte Bild anklicken

 

Der Velo Bote Radkurier - Limburg Str. 6 , 73035 Göppingen - für Göppingen befördert eilige Sendungen. Die Transporte unterliegen den gesetzlichen Frachtführerbestimmungen nach HGB.

Gegenstand eines Frachtauftrags ist die Beförderung eines Transportgutes von der Versand- zur Empfangsadresse. Die Beförderung der Fracht erfolgt durch den Velo Boten Radkurier oder assoziierte Partner.
Der Velo Bote Radkurier ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Kuriere zu übertragen. Die Art des Transportmittels bestimmt der Velo-Bote Radkurier.

Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Frachtführer (Velo Bote Radkurier) erfolgt durch mündliche (telefonische) oder schriftliche (E-Mail) Auftragserteilung an die Telefonzentrale des Velo Bote Radkuriers. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragserteilung die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Velo Bote Radkurier.

Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Velo Boten Radkuriers. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, so weit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt der Mahnung nicht, kann der Velo Bote Radkurier für die 2. Mahnung eine Gebühr von 5,- € und auf die 3. Mahnung eine Gebühr von 10,- € so wie Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der Bundesbank verlangen.

Der Versender hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Frachtgut in angemessener Weise zu verpacken. Kommt der Versender des Frachtguts dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann bei evtl. eintretenden Transportschäden keine Haftung gewährleistet werden.

Die Übernahme und Ausführung eines Auftrags erfolgt, so bald die Verkehrssituation und Disposition der jeweiligen Transportmittel es erlauben. Die Einhaltung eines Liefertermins ist nur verpflichtend, wenn er vorher eindeutig vereinbart wird. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, sowie höhere Gewalt entbinden den Velo Bote Radkurier von jeder Liefertermin-Zusage und/oder -Einhaltung.

Die persönliche Abgabe eines Frachtguts an eine genau benannte Person erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers. So weit der Auftraggeber keine persönliche Aushändigung an eine bestimmte Empfangsperson fordert, kann das jeweilige Frachtgut allen Personen ausgehändigt werden, die an der Empfangsadresse angetroffen werden, so fern diese sich wegen der Annahme der Sendung für zuständig erklären. Der Velo Bote Radkurier - Fahrer lässt sich, so fern der Versender dies wünscht, die erfolgte Zustellung des Transportguts von dem Empfänger quittieren. Tarifaufschläge infolge von persönlicher Zustellung sind der jeweils geltenden Preisliste zu entnehmen.

Ist ein Frachtgut zunächst nicht zustellbar, so hat der Frachtführer (Velo Bote Radkurier) sich von dem Verfügungsberechtigten neue Weisungen einzuholen. Können entsprechende Weisungen nicht in einer angemessenen Zeit eingeholt werden, so hat der Frachtführer (Velo Bote Radkurier) diejenigen Maßnahmen zu treffen, die dem mutmaßlichen Willen des Verfügungsberechtigten entsprechen. Hierdurch entstehende zusätzliche Bearbeitungszeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Kann das Frachtgut im Sinne des vorstehend aufgeführten Verfahrens letztlich nicht abgeliefert werden (z. B. Annahmeverweigerung, falsche Lieferadresse oder andere Gründe), so wird - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - das Frachtgut auf Kosten des Auftraggebers, nach der gültigen Tarifliste, an den Versender zurückgeliefert. Ist auch dies nicht möglich (z. B. aufgrund von Abwesenheit des Versenders), so verlängert sich die Dauer des Frachtauftrags jeweils um einen weiteren Tag. Für entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

Die Beförderung von Personen, Gefahrgütern, Bargeld und Drogen oder anderen illegalen Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Velo Bote Radkurier haftet ausschließlich nach dem Frachtführerhaftungsrecht des HGB. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Frachtguts ist zwischen Abholung und Auslieferung abweichend vom HGB unabhängig vom Gewicht einer Sendung, auf einen Höchstbetrag von 25,000,- Euro beschränkt.
Vermögensschäden sind mit dem dreifachen Wert des Güterschadens, Lieferfristschäden mit dem dreifachen Wert des Fahrtenentgelts versichert. Die Haftung für Güterfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es gilt eine generelle Selbstbeteiligung von € 50,-

Ansprüche gegen den Velo Kurier Radkurier, deren Erfüllungsgehilfen, sowie deren beauftragte Kuriere und Unternehmer, verjähren grundsätzlich nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

Für Schäden im innerdeutschen Güterverkehr, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Frachtguts oder Überschreitung der Lieferfrist entstehen, ist die Versicherungsleistung generell auf einen Höchstbetrag von 5,000,- Euro begrenzt.

Im Schadensfall ist bei offensichtlichen Mängeln dem Fahrer sofort eine Schadensanzeige mit hinreichend deutlich dargestelltem Schadenssachverhalt einzureichen (HGB § 438). Bei nichtoffensichtlichen Mängeln ist der Schaden innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Lieferfristüberschreitungen sind innerhalb von 21 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

Der Velo Bote Radkurier ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit der Frachtführertätigkeit erhoben und angegeben werden, zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten und - so fern dies für die Erbringung der Frachtführer-Dienstleistung erforderlich ist - diese an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber erklärt durch Auftragserteilung sein Einverständnis wegen dieser Datenerfassung, Verarbeitung und Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden.

Von dieser AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, so fern diese dem Auftraggeber schriftlich vom Velo Bote Radkurier bestätigt werden. So fern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein sollten, werden die anderen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, daß der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. (Salvatorische Klausel)

Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, so fern kein übergeordnetes europäisches Recht dem widerspricht. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Velo Bote Radkurier. Für alle sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Göppingen vereinbart.


Monatliche Mindestabnahmemenge Briefpost = 20 Sendungen


Göppingen, Stand 02/2009


zurück zum Impressum

 










 

 

Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!